Dolmetscherdienstleistungen

Da die schriftliche Kommunikation in der Regel nicht ausreicht, bieten wir zum Kontakt mit Ihren japanischen Geschäftspartnern einen Dolmetscher-Service an. Wir verstehen uns hierbei nicht nur als reine Sprachmittler, sondern auch als Vermittler zwischen beiden Kulturen. Diese Dienstleistung kann vollsprachlich (deutsch-japanisch) sein. Empfehlenswerter und vertragssicherer ist allerdings, zu vereinbaren, dass die generelle Kommunikation in einer gemeinsamen Sprache (englisch) erfolgt und der Dolmetscher nur bei Unklarheiten stützend tätig wird.

Der Dolmetscher hat natürlich auch die wichtige Funktion, unklare Dinge zweisprachig zu präzisieren, und Gesprächsblockaden durch soziale Kompetenz zu vermeiden. Gerade im Umfeld von Vertragsverhandlungen (z.B. beim gemeinsamen Mittagessen) ist seine Rolle , die Vertragsverhandlungen durch Beitragen zur "Good Will"-Stimmung zu fördern. Da Frau Koy ethnische Japanerin und in Japan aufgewachsen ist, wird sie von der japanischen Seite erfahrungsgemäß nicht als Mitglied der "anderen Seite" wahrgenommen. Der Dolmetscher sollte von Ihnen auch als Dienstleistung an Ihre japanischen Besucher angesehen werden, der diese z.B.vom Flughafen abholt, zum Hotel bringt, den Check-In vornimmt usw.. Natürlich können wir Ihre Partner auch auf eine Messe- oder Kongressveranstaltung begleiten , Telephongespräche und kleineren Schriftverkehr abwickeln usw.

Wir vereinbaren mit Ihnen einen günstige Pauschale auf Basis von Tages oder Halbtagessätzen.

Informationen

Verträge

Endgültige Vertrage sollte man nach unserer Meinung nur mit gemeinsamen englischen Text abschliessen. Dies ist für über­regional agierende japanische Firmen genau­sowenig unge­wohnt, wie für deutsche Profis und verschafft Ihnen eine rechtliche Absicherung, die sie bei einem japanischsprachigen Vertrag so wahrscheinlich nicht erreichen werden. Rein japanische Vertragstexte be­in­halten für deutsche Firmen fast immer nicht ausschliessbare Interpretationsrisiken (z.B. das Risiko einer abweichende Text­ausdeutung juristischer Fachbe­griffe durch lokale japanische Gerichte). Eben­so­wenig wird sich die japanische Seite in aller Regel einem deutschen Vertrag­stext aus­liefern wollen.